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Ratgeber

Die Antwort kennt MLaw Sandro Imhof (30) von der Kanzlei Prof. ­Giger & Dr. Simmen Rechtsanwälte.

Wer haftet bei einem Auffahr-Unfall?

Von: Sacha Beuth

«Kürzlich bin ich an einem Auffahrunfall vorbeigefahren, in den vier Autos verwickelt waren. Haftet für die Schäden immer nur der hinterste Fahrer?», möchte Thomas Stähl wissen.

Grundsätzlich ist derjenige schuld, der von hinten ins vorausfahrende Fahrzeug auffährt. Oft ist die Schuldfrage jedoch nicht derart simpel beantwortet, gerade wenn es bei dichtem Verkehr zu einer Massenkollision kommt. Neben der üblichen Fragestellung nach dem Sicherheitsabstand und der erforderlichen Aufmerksamkeit (Reaktionszeit) wäre es denkbar, dass ein Fahrzeug noch rechtzeitig bremsen konnte, aber vom nachfolgenden Fahrzeug ins vordere Fahrzeug geschoben wurde. Diese Fragen sind schwierig zu beurteilen und können oft nur durch Gutachten geklärt werden. Darum ist es wichtig, sofort die Polizei einzuschalten und den Unfallhergang protokollieren zu lassen, falls die Schuldfrage strittig ist.

Der Fahrer des vordersten Fahrzeuges trägt meist keine Schuld, sofern er nicht – ohne dass es die Verkehrsverhältnisse erfordern – plötzlich abrupt abbremst und so den Unfall provoziert (Schikanestopp). Die weiteren Unfallbeteiligten kommen in der Regel nicht umhin, den (Heck-)Schaden des vorderen Fahrzeuges zu bezahlen und die Kosten des eigenen (Frontal-)Schadens zu tragen. Kommt es einzig wegen der Wucht des Aufpralls zu einem Auffahrunfall, kann die Haftung dagegen entfallen bzw. ist der verursachte Schaden durch den «Anschieber» zu tragen.

Schliesslich stellt sich noch die Frage, welche Versicherung welche Schäden deckt. Diejenige Versicherung zahlt, deren Versicherter den Unfall verschuldet hat. Haben mehrere Unfallteilnehmer Schuld, zahlen auch mehrere Versicherungen. Pech hat auch hier der hinterste Fahrzeuglenker, denn sein Schaden wird nur bei Abschluss einer Vollkaskover­sicherung gedeckt.

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