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Ratgeber

Wer haftet bei Kollisionen auf der Skipiste?

Von: Sacha Beuth

Auf der Skipiste kommt es immer wieder zu Kollisionen. Doch wer bzw. welche Versicherung haftet in solchen Fällen für Personen- und Materialschäden?

Wenn bei einem Skiunfall mehrere Personen beteiligt sind, ist es wichtig, dass der geschädigte Versicherungsnehmer die Personalien von allfällig involvierten Personen und Zeugen aufnimmt. Bei schweren Verletzungen ist es ratsam, die Polizei aufzubieten, was oft durch die Bergrettung gemacht wird. Bei der Schadenaufnahme eruiert die Versicherung des Geschädigten mit diesem, wer den Unfall verursacht hat. In einem ersten Schritt übernimmt die obligatorische Unfallversicherung Heilungs- und allfällige Lohnausfallkosten bei Arbeitsun­fähigkeit. Ist der Geschädigte nicht Schuld am Unfall, kann dessen ­Versicherung (z. B. bei schwerwiegenden Verletzungen mit Folgeschäden) Rückgriff auf die Privat-Haftpflichtversicherung des Unfall-
verursachers nehmen.

Kann die Schuldfrage nicht geklärt werden, übernimmt normalerweise die Unfallversicherung des Geschädigten anfallende Heilungs- sowie allfällige Lohnausfallkosten bei Arbeitsunfähigkeit. Für Schäden an Ski oder Snowboard des Versicherungsnehmers kommt in der Regel dessen Hausratsversicherung auf, wobei hierfür meist eine Zusatzdeckung erforderlich ist.
Es gibt jedoch Umstände (Missachtung der üblichen Regeln oder der gebotenen Vorsicht), bei denen eine Versicherung Leistungen wegen Grobfahrlässigkeit oder Ein­gehen eines Wagnisses einschränken oder verweigern kann. Etwa wenn ein Skifahrer ausserhalb der markierten Piste fährt. Oder wegen zu schneller oder rücksichtsloser Fahrweise auch auf der markierten Piste.

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