mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort kennt Ralph Echensperger (42), Leiter Schaden bei der Zurich Schweiz. Bild: zvg

Wer zahlt die Schäden, die Kinder verursachen?

Von: Sacha Beuth

Mal zertrümmert der Nachwuchs Nachbars Fensterscheibe. Mal sprengt er den Briefkasten des Lehrers in die Luft. Doch wer muss am Ende für Schäden, die Kinder verursachen, aufkommen?

Richten Kinder einen Schaden an, erwartet der Geschädigte oft, dass die Eltern dafür aufkommen. Dies ist aber nicht immer der Fall: Von Gesetzes wegen muss man in solchen Fällen folgende Fragen beantworten: Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt? Oder ist das Kind urteilsfähig und damit haftbar? Haben Eltern aber für die Familie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, sind solche Fragen zweitrangig. Die Versicherung schützt die ganze Familie vor Schadenersatzansprüchen. Sogar dann, wenn weder das Kind oder die Kinder urteilsfähig ist bzw. sind noch die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und übernimmt den angerichteten Schaden. Der Ersatz von Nachbars Fensterscheibe, die beim Fussballspielen unabsichtlich zu Bruch geht, wäre hier gedeckt. Anders sieht es aus, wenn eigene Kinder im urteilsfähigen Alter den Briefkasten zerstören oder den Lack eines Autos zerkratzen würden. Dann würde eine bewusste, absichtliche Handlung vorliegen, und die Kosten für die Schäden wären nicht gedeckt. Denn sobald ein Schaden absichtlich verursacht wird, bezahlt die Haftpflichtversicherung nichts. Daher rate ich jeder Familie, mit ihren Kindern über genau solche Situationen zu sprechen, sobald Letztere ins urteilsfähige Alter kommen – was üblicherweise zwischen sechs und acht Jahren der Fall ist.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare