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Ratgeber

Die Antwort kennt Simon Canonica (60), Jurist im Rechtsdienst von ­Tamedia.

Wie kann ich Fotos von meiner Person im Netz löschen lassen?

Von: Sacha Beuth

«Ich habe kürzlich im Internet Fotos von meiner Person entdeckt. Kann ich  verlangen, dass diese gelöscht ­werden, und falls ja, wie?», möchte Angelo Cretti wissen.

Ich gehe davon aus, dass die Fotos ohne Ihr Wissen ins Internet gestellt wurden. In solchen Fällen hat man das Recht, beim Ersteller der Bilder bzw. dem Betreiber der Seite die Löschung zu verlangen. Geht es um ein Bild, auf dem mehrere Personen abgebildet sind, kann man zumindest verlangen, dass man darauf unkenntlich gemacht wird. Handelt es sich beim Betreiber um eine Adresse in der Schweiz oder in Deutschland, ist die Sache noch relativ einfach. Da genügt meist ein Schreiben oder ein Telefonanruf. Je weiter weg der Hostbetreiber angesiedelt ist, desto schwieriger wird die Löschung. Stammt er aus einem Land, mit dem die Schweiz kein Rechtshilfeabkommen hat, dürfte aller Aufwand nutzlos sein. Man kann dann einzig bei Google verlangen, dass die Suchfunktion für das Bild gelöscht und so das Auffinden und die Weiterverbreitung erschwert werden.

Schwierig wird es auch, wenn man erst die Einwilligung für eine Publikation gegeben hat, nach einiger Zeit jedoch die Fotos aus dem Netz entfernt haben will. Weigert sich der Betreiber, muss man an den Richter gelangen und beweisen, dass man die Bewilligung nur für einen bestimmten Zeitraum gegeben hat. Das dürfte in den meisten Fällen nicht einfach sein. Ich empfehle darum grundsätzlich, gleich von Anfang an zu vereinbaren, wie lange ein Bild im Netz erscheinen darf. Erteilt eine Person die Erlaubnis für die Publikation einem Mitarbeiter eines Printmediums, muss dieser nicht explizit darauf hinweisen, dass das Foto auch für die Onlineausgabe verwendet werden kann, da man heutzutage von ­diesem Umstand ausgehen muss.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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