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Ratgeber

Die Antwort kennt Dominique Jordan, Präsident des Schweizerischen Apothekerverbandes Pharmasuisse.

Wie schütze ich meine medizinischen Daten?

Von: Sacha Beuth

«Wenn ein Arzt ein Rezept am Computer ausstellt, kann es sein, dass eine Kopie automatisch an ein Marktforschungs­institut gesendet wird. Was kann ich dagegen tun?», fragt Doris Waldvogel.

Um einen solchen Fall konkret zu beurteilen, bräuchte es genaue Informationen. Wer sendet die Rezepte an wen aus welchem Grund weiter? Und werden die Rezepte vorgängig anonymisiert?

Allgemein gilt: Arztrezepte enthalten Angaben, die Rückschlüsse auf die Gesundheit einer Person ermöglichen, und gehören darum zu den besonders schützenswerten Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes (Art. 3 lit.). Solche Daten dürfen Dritten grundsätzlich nicht ohne Einwilligung des Patienten bekannt gegeben werden (Art. 12 Abs. 2 lit.). Ausnahmen können durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt sein.

Bei einer dem Patienten bekannten unmittelbaren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Medizinalpersonen darf von einer stillschweigenden Einwilligung des Patienten ausgegangen werden, jedoch nur für Angaben, die für die Zusammenarbeit im konkreten Fall notwendig sind. Arztrezepte, die für andere Zwecke verlangt werden, z. B. zu Marktanalysen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Patienten weitergegeben werden.

Wir empfehlen den Patienten, die Medizinalperson auf die Vertraulichkeit der Patientendaten anzusprechen und auf der Einhaltung des Datenschutzes zu beharren. Falls dies nichts nützt, so kann sich der Patient an die kantonale Aufsichtsbehörde (Gesundheitsdirektion, Kantonsarzt, Kantonsapotheker) oder den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten wenden.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

expertenrat@tagblattzuerich.ch

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