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Ratgeber

Karin von Flüe, vom Fachbereich Familie + Soziales beim Beratungszentrum des «Beobachters», weiss Rat. Bild: PD

Wie viel Geld soll man im «Hotel Mama» abgeben?

Von: Sacha Beuth

Nicht wenige Studenten, Lehrlinge, aber auch ältere Vollverdiener wohnen immer noch bei ihren Eltern. Dass diese einen Beitrag zu den Unterhaltskosten des «Hotels Mama» zugute haben, darüber herrscht meist Einigkeit. Doch wie hoch sollte die Abgabe sein?

Verbindliche Richtlinien dazu gibt es nicht. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass Kinder (unabhängig ihres Alters), die ein Einkommen haben und noch zu Hause wohnen, die Eltern bei der Unterhaltspflicht entlasten. Bei der Frage, wie hoch diese Beiträge sein sollen, verweisen wir jeweils auf die Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz (www.budgetberatung.ch). Diese hat unter Einberechnung verschiedener Faktoren wie etwa der Höhe des Einkommens mehrere Listen erstellt, die Ansätze für die Beitragshöhe liefern. Demnach sollen beispielsweise Lehrlinge, die bis 400 Franken pro Monat verdienen, nichts abgeben müssen, jedoch die Kosten für ÖV, Handy, Coiffeur, Schulmaterial und für den Ausgang selbst übernehmen.

Ab einem Einkommen von monatlich 550 Franken sollte man zusätzlich 20 bis 25 Prozent für Kost und Logis abgeben, ab 1000 Franken monatlich auch die eigenen Krankenkassenbeiträge und die auswärtige Verpflegung übernehmen. Bei ausgelernten Personen mit einem geregelten Einkommen wird ein monatlicher Abgabebeitrag von 680 bis 1400 Franken bei drei Mahlzeiten pro Tag empfohlen, der dann auch Nebenkosten wie Heizung, Warmwasser etc. enthält. Soll die Arbeit der Eltern mitentgolten werden, ist ein Beitrag von 1280 bis 2610 Franken angebracht. Übrigens: Auch wer zu Hause etwas abgibt, darf trotzdem weiterhin im Haushalt mithelfen.

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redaktion@tagblattzuerich.ch

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