mobile Navigation

Ratgeber

Die Antwort kennt Knigge-Expertin und Image-Fachfrau Susanne Zumbühl von Autentica. Bild: zVg 

Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit – was ist okay?

Von: Sacha Beuth

Der Valentinstag naht. Ein inniger Kuss ist dann wohl das schönste Geschenk für seinen Schatz. Doch ziemen sich generell Zärtlichkeiten, wenn sie in aller Öffentlichkeit geschehen?

Grundsätzlich darf man auch in der Öffentlichkeit zeigen, dass man sich gerne hat – solange man es nicht übertreibt. Händchen halten ist etwa für alle Alterskategorien in Ordnung. Das Gleiche gilt für innige Umarmungen. Auch den Arm über die Schulter oder die Taille des oder der Liebsten legen sowie ein Schmatzer beziehungsweise Bussi zur Begrüssung, als kleines Dankeschön oder als Aufmunterung für zwischendurch ist okay. Sogar ein liebevoller Klaps auf den Po ist im Alltag kein Weltuntergang, gehört sich allerdings nicht an gehobenen Anlässen.

Zungenküsse dagegen müssen in der Öffentlichkeit nicht sein. Die sind zu intim, um sie mit aller Welt zu teilen. Dazu sollte man sich im Mindesten in eine schumm­rige Ecke oder – noch besser – nach Hause zurückziehen. Auch an Partys ist es unangebracht, wenn man die ganze Zeit herumschmust und sich nicht mal mehr an den Gesprächen beteiligt. Und alles, was über Zungenküsse und Schmusen hinausgeht, ist in der Öffentlichkeit sowieso tabu.

Entscheidend in dieser Sache ist vielfach auch das Mass, also etwa wie lange eine Zärtlichkeit dauert. Und wie bei vielen anderen Dingen ist Rücksichtnahme und gesunder Menschenverstand gefragt. Es will nun mal nicht jeder Zärtlichkeiten von anderen aufs Auge gedrückt bekommen. Last but not least gilt es zu beachten, dass andere Kulturkreise teilweise auch andere Vorstellungen haben von dem, was sich ziemt und was nicht.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

zurück zu Ratgeber

Artikel bewerten

Gefällt mir 1 ·  
Noch nicht bewertet.

Leserkommentare

Keine Kommentare