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Ratgeber

Die Antwort kennt Oliver Hunziker (49), Präsident Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV).

Zweifel an Vaterschaft: Wann kann ich einen DNA-Test verlangen?

Von: Sacha Beuth

«Meine Frau hat kürzlich einen Sohn zur Welt gebracht. Ich aber habe grosse Zweifel, dass ich wirklich der Vater bin. Kann ich einen DNA-Test verlangen?», möchte Thomas W. wissen.

Die Antwort so einfach wie tragisch: Ohne schriftliches Einverständnis der Mutter darf in der Schweiz kein DNA-Test an einem Kind durchgeführt werden. Und eine Mutter kann von Gesetzes wegen auch nicht dazu gezwungen werden. Zudem gilt in der Schweiz der Ehemann automatisch als vermuteter Vater.

Wer heimlich Haare, Speichel und dergleichen entnimmt und zur Untersuchung ins Ausland – etwa an ein holländisches Institut – schickt, macht sich nicht nur strafbar, sondern kann mit dem Resultat rechtlich gesehen nichts weiter anfangen. Vor Gericht ist es als Beweismittel nicht zulässig. Der Betroffene weiss einzig, was Sache ist. Es gibt allerdings über einen anderen – und legalen – Weg die Möglichkeit, die Vaterschaft feststellen zu lassen. Sie können eine Vaterschaftsfeststellungsklage beim Zivilgericht einreichen, wo dann der Fall geprüft und ggf. ein DNA-Test angeordnet wird. Allerdings muss die Klage innerhalb von fünf Jahren nach Geburt des Kindes eingereicht werden. Verpasst man die Frist, bleibt man der offizielle Vater. Viele Väter, die sich ihrer Vaterschaft nicht sicher sind, sehen von diesem Schritt oder der Frage nach der Einwilligung für einen DNA-Test ab, da Sie die Beziehung zu ihrer Partnerin nicht gefährden wollen. Und genau darin liegt die Krux. Teilt man seiner Frau seine Vermutung mit, wird dies die Beziehung mit hoher Wahrscheinlichkeit zerrütten. Darum mein Rat: Wenn einem das Wissen um die Vaterschaft so wichtig ist, dass man dafür das Ende der Beziehung zu seiner Lebenspartnerin in Kauf nimmt, dann sollte man sie darauf ansprechen. Ansonsten muss man lernen, mit der Ungewissheit zu leben.

Haben auch Sie eine Frage? Dann schreiben Sie an:

redaktion@tagblattzuerich.ch

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