mobile Navigation

Reportage

Zürcherin von falschem Uber-Fahrer sexuell genötigt

Von: Isabella Seemann

05. März 2019

Nach einer Partynacht im Langstrassenviertel steigt eine junge Frau in den Wagen eines Mannes, der sich als Uber-Chauffeur ausgibt. Die Autofahrt wird für sie zum Horrortrip.

Der Morgen graute bereits, als Sonja* per Smartphone-App einen Uber-Wagen an die Langstrasse bestellte. Die junge Frau hatte die Nacht durchgefeiert und wollte nun sicher nach Hause kommen. Anders als gängige Taxis sind die Uber-Autos nicht als solche zu erkennen: Sie haben kein Schild auf dem Dach. Auf dem Parkplatz stand ein rauchender Mann in Lederjacke, Typ Bollywood-Beau, neben seinem Auto und winkte ihr zu. Ob er der Uber-Chauffeur sei, fragte sie. Er nickte. Sie stieg vorne ein und gab ihm ihre Wohnadresse in Bülach an.

Fahrt in den Albtraum

Bereits nach wenigen Kilometern zeigte er seine wahren Absichten. Mitten im Milchbucktunnel betatschte er Sonjas Oberschenkel, griff ihr zwischen die Beine. Starr vor Angst, dass er in die Wand fährt, vermochte sie sich kaum zu wehren. Auf der Autobahn grapschte er nach ihren Brüsten. Sie stupste seine Hand weg, immer wieder, und schickte ihrem Mann eine Whatsapp-Nachricht: «Hilfe! Lüüt mer aa!» Sie telefonierten, sie gab ihm ihren Standort durch. Er hörte, wie sie mehrmals rief: «Hör uuf!» An ihrem Wohnort angekommen, verlangte der Mann Geld für die Fahrt, riss sie an den Haaren und zog ihren Kopf zu seinem Schritt, sie könne ihn auch so entschädigen. So schilderte es Sonja kurz darauf der Polizei.

Zwei Jahre später am Bezirksgericht, einen Katzensprung entfernt vom Ort, wo die Fahrt ihren Anfang nahm: Der falsche Uber-Fahrer Saravan P.* ist angeklagt wegen sexueller Nötigung. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung und einen Landesverweis von fünf Jahren. «Ich würde nie gegen eure Gesetze verstossen», übersetzt der Übersetzer Saravans Schwüre. «Die Schweiz hat mir Schutz geboten, als ich wegen meiner Mitgliedschaft bei den Liberation Tigers of Tamil Eelam verfolgt, inhaftiert und gefoltert wurde», sagt der 40-jährige Tamile und demonstriert gestenreich, wie ihm die Fingernägel ausgerissen wurden. «Ich habe die Dame zu keinem Zeitpunkt angefasst.» Er wollte ihr bloss helfen, als er nach seinem Besuch in der Lambada-Bar sie alleine auf der Strasse sah. Ob er denn den Kopf der Frau an deren Haaren zu seinem Penis gezogen hätte, will der Richter vom Angeklagten wissen. Nein, er habe lediglich ihr Haar zurückgehalten, als sie erbrechen wollte, gibt er zur Antwort.

«Herr Richter, ich habe eine wunderschöne Frau und eine wunderschöne Tochter.» Fast platzt er vor Selbstbewusstsein. Allzu harmonisch wird das Familienleben trotzdem nicht sein. Der Küchengehilfe ist arbeitslos und hat insgesamt 180 000 Franken Schulden angehäuft bei Vermieter, Krankenkasse und Bekannten. Selbst den Putzfrauen-Lohn der Gattin verzockte er beim Roulettespielen im Casino. «Aber ich werde zwei Jobs annehmen, um alles zurückzuzahlen», gelobt er. Sein Verteidiger fordert einen Freispruch und versucht in seinem Plädoyer die Glaubwürdigkeit des Opfers zu demontieren. Er wirft der Frau Widersprüchlichkeiten vor und verheddert sich dabei selbst in solchen.

Auch der Richter kann seiner Argumentation wenig abgewinnen und spricht den Angeklagten schuldig. Zur Begründung nennt er die Whatsapp-Nachricht, Saravans DNA-Spuren im Schritt von Sonjas Jeans und schliesslich das Fehlen eines Motivs, ihn falsch zu beschuldigen. Der Angeklagte habe im Auto eine Zwangssituation geschaffen, aus der die Frau nicht entkommen konnte. Die Strafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken fällt bedingt aus. Obgleich bei sexueller Nötigung «zweifellos eine Katalogtat vorliegt», wie der Richter festhält, sieht er von einem Landesverweis ab. Saravan P. sei ein Härtefall. Seine Fassade aber ist ein Trümmerhaufen.

*Alle Namen geändert.

zurück zu Reportage

Artikel bewerten

Gefällt mir 3 ·  
5.0 von 5

Leserkommentare

Keine Kommentare