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Stadtratskolumne

Fairness zwischen den Gemeinden

Von: Raphael Golta

Bei der Abstimmung über die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes in zweieinhalb Wochen geht es um nichts weniger als die Solidarität zwischen den Gemeinden im Kanton Zürich. Mit einer Annahme der Vorlage erhöht sich die Beteiligung des Kantons an der Finanzierung der Sozialkosten, die Verteilung zwischen den Gemeinden wird in der Folge deutlich gerechter. Dieser Ausgleich ist dringend nötig, denn die Kosten für Sozialleistungen – vor allem für die Zusatzleistungen zur AHV und IV – sind im Kanton Zürich heute sehr ungleich verteilt. Der Grund dafür ist: Vor allem in den Städten und den Agglomerationen wohnen deutlich mehr Menschen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Bei den Zusatzleistungen für Rentnerinnen und Rentner sind die Belastungen für die Gemeinden in den letzten Jahren darum stetig weiter auseinandergedriftet.

Vor allem Gemeinden, die einen hohen Anteil an älteren und sozial schwächeren Menschen haben, stossen so oft an ihre Grenzen. Sie müssen einen sehr grossen Teil ihres Budgets für die Sozialkosten aufwenden. In der Folge fehlt ihnen der Handlungsspielraum für andere, ebenfalls wichtige Vorhaben. Können sie den Steuerfuss nicht weiter erhöhen, müssen sie schlussendlich am falschen Ende sparen. Und dies nur, weil sie sozial benachteiligten Personen und einkommensschwachen Rentnerinnen und Rentnern bezahlbaren Wohnraum bieten. Im Gegenzug könnten Gemeinden zum Beispiel ganz bewusst auf den Bau von Alterssiedlungen verzichten, um nicht weitere unterstützungsberechtigte Menschen anzuziehen.

Diese Abschottungstaktik muss nicht sein, wenn es einen fairen Ausgleich bei den Kosten gibt. Genau diese Fairness und Solidarität zwischen den Gemeinden gehört für die Stadt Zürich zu den wichtigen Pfeilern einer erfolgreichen Zusammenarbeit im Kanton Zürich. Darum braucht es ein klares Ja zum Zusatzleistungsgesetz.

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