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Stadtratskolumne

Corine Mauch

Ja zum Schutz vor Hass

In einem Monat stimmen wir über die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung ab. Damit wollen wir in der Schweiz eine klare strafrechtliche Grundlage schaffen, damit alle Menschen sich gegen Hass wehren können. Gruppen, die besonders betroffen sind von Diskriminierung und Gewalt, müssen geschützt werden.

In Zürich leben Menschen mit unterschiedlichen Lebensformen friedlich zusammen. Das macht Zürich als vielfältige, offene und lebenswerte Stadt aus. Aber auch hier sind Gewalt und Hass gegenüber Schwulen, Lesben und Bisexuellen eine traurige Tatsache. Das mussten wir im vergangenen Jahr leider mehrmals erfahren – zuletzt in der Silvesternacht. Der Gemeinderat hat im letzten November reagiert und den Stadtrat beauftragt zu prüfen, wie gewalttätige Angriffe auf Schwule, Lesben oder Trans-Menschen statistisch erfasst werden können. Dieses Anliegen bearbeitet das Sicherheitsdepartement. Zudem wirkt die Stadt mit zahlreichen Massnahmen auf eine verstärkte Prävention und Sensibilisierung hin, etwa mit dem «Aktionsmonat gegen Homo- und Transphobie», den die Fachstelle für Gleichstellung mit der Offenen Jugendarbeit Zürich und der Beratungsplattform «du-bist-du» durchführte.

Ein umfassender Schutz der Betroffenen muss aber auch gesetzlich verankert sein und zeigen: Diskriminierung und Hass haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Sie widersprechen schweizerischen Werten und schwächen den sozialen Zusammenhalt. Darum braucht es ein deutliches Signal: Wir lehnen jede Diskriminierung von Menschen ab und bekräftigen dies mit einem überzeugten Ja am 9. Februar.

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