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Stadtratskolumne

Martin Waser

Leistung und Gegenleistung

Wer in Not gerät, wird von der Allgemeinheit unterstützt, aber muss auch selber Verantwortung übernehmen. Dieser Grundgedanke unseres Sozialstaats heisst «Gegenleistungsprinzip» und ist auch gesetzlich verankert. Er gerät aber immer wieder unter Beschuss: Manche wittern Drangsalierung von Bedürftigen, andere kritisieren Beschäftigungsprogramme als teuer und nutzlos. Kürzlich hat ein Bundesgerichtsurteil zugunsten eines Sozialhilfebezügers, der nicht arbeiten wollte, manchenorts den Eindruck erweckt, man könne gar niemanden zu einer Gegenleistung zwingen.

Ich halte die Kritik für ungerechtfertigt: Das Gegenleistungsprinzip nützt der Allgemeinheit und den Sozialhilfebeziehenden, und es kann auch gegenüber unkooperativen Personen durchgesetzt werden. Wer arbeitsfähig ist, nimmt an einem für ihn geeigneten Beschäftigungsprogramm oder Coaching teil. Wer nicht arbeitsfähig ist, engagiert sich etwa in der Pflege von Angehörigen oder in der Freiwilligenarbeit. Die Allgemeinheit profitiert teilweise direkt von der so erbrachten Leistung und zudem indirekt davon, dass die Gegenleistung die Chancen der Person verbessert, wieder aus der Sozialhilfe abgelöst zu werden. Und davon profitiert natürlich vor allem auch der oder die Betroffene selber.

Deshalb wird die Pflicht zur Gegenleistung von den weitaus meisten Sozialhilfebeziehenden akzeptiert. Bei den wenigen unkooperativen Personen verfügt die Stadt über geeignete Instrumente, um die Pflichten – trotz der hohen verwaltungsrechtlichen Anforderungen – konsequent einzufordern.

So bleiben schliesslich zwei Erkenntnisse: Erstens: Die weitaus meisten Sozialhilfebeziehenden tragen ihr Menschenmögliches dazu bei, wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Zweitens: Von unkooperativen Personen fordern wir ihre Pflichten konsequent ein.

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