Warum?

Schilderwald wegen Schilderstreich: Weil das linke Schild (Einfahrt verboten) von Unbekannten gedreht wurde, herrschte Unklarheit, ob die Grütlistrasse nun befahren werden darf oder nicht. Leserbild: Benny Weiss
Warum befinden sich bei der Abzweigung Bederstrasse in die Grütlistrasse zwei Verkehrsschilder mit unterschiedlichen, teils sich widersprechenden Vorschriften?
Von: Sacha Beuth
Diese Frage stellt «Tagblatt»-Leser Benny Weiss. Die Antwort gibt Nadja Häberli von der Medienstelle der Dienstabteilung Verkehr.
«Da hat sich jemand einen Lausbubenstreich erlaubt und die linke Tafel (Einfahrt verboten) gedreht. Es gilt in dieser Beziehung die rechte Tafel (Einbahnstrasse), die Einfahrt ist somit erlaubt. Wir werden die gedrehte Tafel in den nächsten Tagen wieder korrekt ausrichten. Solche Ungereimtheiten dürfen uns gerne via www.zueriwieneu.ch gemeldet werden.»
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