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Warum?

Abwehrsprays können unterschiedliche Wirkstoffe enthalten. Bild: Keystone

Warum braucht es für einige Abwehrsprays einen Waffenschein und für andere nicht?

Von: SB

02. Februar 2016

Marco Cortesi, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, antwortet.

Für alle Reizwirkstoffe, die in der Lage sind, die menschliche Gesundheit auf Dauer zu schädigen, ist laut Gesetz ein Waffenschein, korrekt Waffenerwerbsschein, nötig. Dies ist etwa bei Abwehrsprays der Fall, die Chlorbenzyliden (CS) oder Chlor­azetophenon (CN, auch Tränengas genannt) enthalten. Will man einen solchen Spray auf sich tragen, ist zusätzlich ein Waffentragschein nötig, der aber meist nur in Ausnahmefällen vom Statthalteramt ausgestellt wird. Abwehrsprays mit Wirkstoffen aus Capsicumextrakten (OC, sogenannte Pfeffersprays) oder Nonivamid sind dagegen bewilligungsfrei, da sie zwar ein schmerzhaftes Brennen, aber im Normalfall keine bleibenden Schäden verursachen.

Haben Sie auch eine Warum-Frage, die Ihnen unter den Nägeln brennt? Schreiben Sie uns an: redaktion@tagblattzuerich.ch

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