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Kunsthaus-Erweiterung verzögert sich

20. Dezember 2013

Das Verwaltungsgericht hat der Stiftung Archicultura die Rekurs-Legitimation gegen den Kunsthaus-Erweiterungsbau zugebilligt. Die Bauherrschaft nimmt diesen Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis und rechnet mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns und entsprechenden Mehrkosten.

Die Bauherrschaft – die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus, zusammengeschlossen in der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) – nimmt mit Bedauern vom Entscheid des Verwaltungsgerichts Kenntnis, dass der in Luzern ansässigen Stiftung Archicultura die Legitimation für einen Rekurs gegen den Kunsthaus-Erweiterungsbau zubilligt. Das Verwaltungsgericht revidiert damit einen Entscheid des Baurekursgerichts.

Die Bauherrschaft wird das Urteil des Verwaltungsgerichts und die möglichen Auswirkungen nun im Detail prüfen. Der Baustart für den Erweiterungsbau wird sich aber verzögern. Die Dauer der Verzögerung lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Es ist mit Mehrkosten zu rechnen, deren Höhe aber ebenfalls noch nicht abschätzbar ist. (PD)

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