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Ratgeber

Janine Jakob, Leiterin Gesundheit und Recht bei der Stiftung Konsumentenschutz, weiss Rat.

Was tun, wenn das Wechselgeld nicht stimmt?

Von: Sacha Beuth

«Innerhalb einer Woche wurde mir gleich zweimal zu wenig Wechselgeld zurückgegeben. Einmal bei einem Discounter, einmal in einem Restaurant. Was ist da zu tun?», fragt Iris Kurz.

Grundsätzlich ist es in derartigen Fällen so, dass dem Konsumenten bzw. Gast die Beweispflicht obliegt. Ist die Geldnote erst einmal in der Kasse oder dem Portemonnaie der Servicekraft verschwunden, wird das natürlich schwierig.

Normalerweise sollte das Personal eines Detaillisten so geschult sein, dass es die Geldnote bei der Übergabe vor sich platziert oder an einer Klammer an der Kasse befestigt und sie erst nach der Herausgabe des Rückgeldes ins entsprechende Kassenfach legt. Ähnlich ist es im Restaurant, wo die Servicekraft normalerweise die Note vor sich auf den Tisch legt, das Wechselgeld herausgibt und erst danach die Note in ihrem Portemonnaie verstaut.

In der Hektik geht diese Vorgehensweise manchmal vergessen, und dann kann es zu besagten Fehlern kommen. Bewahren Sie in solchen Fällen ruhig Blut. Fordern Sie die Person an der Kasse resp. die Servicekraft höflich auf, eine Zwischenabrechnung vorzunehmen. Verlangen Sie bei Weigerung den Vorgesetzten zu sprechen. Er wird normalerweise Ihrer Aufforderung nachkommen, obwohl Sie als Kunde rechtlich keinen Anspruch auf Über­prüfung haben.

Noch ein Tipp fürs Restaurant: Bestehen Sie darauf, am Tisch zu bezahlen, oder – falls dies nicht möglich ist – begleiten Sie die Servicekraft zur Kasse. Und händigen Sie das Geld erst aus, wenn die Servicekraft das korrekte Wechselgeld vor Ihnen auf den Tisch gelegt hat.

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