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Die Antwort kennt René Ruf (41),

Welche neuen Verkehrsregeln gelten ab 2014?

Von: Sacha Beuth

«Ein Bekannter hat mir erzählt, dass in der Schweiz aufs neue Jahr einige Verkehrsregeln geändert haben. Um welche handelt es sich dabei?», möchte Ralf Poschinger wissen.

Ihr Bekannter hat recht. Es gibt diverse Änderungen im Strassenverkehrsgesetz, die aus dem zweiten Massnahmenpaket Via Secura stammen und ab dem 1. Januar 2014 gültig sind. Nicht alle davon haben im Alltag die gleiche Relevanz, weshalb ich nur die drei für die Allgemeinheit wichtigsten vorstellen möchte.

Neu ist obligatorisch, dass alle Motorwagen und Motorräder auch tagsüber mit Licht fahren müssen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Mofas, E-Bikes und Velos sowie Fahrzeuge, die vor dem 1. 1. 1970 in Verkehr gesetzt worden sind. Bei Zuwiderhandlung muss man mit einer Busse von 40 Franken rechnen.

Die zweite wichtige Änderung betrifft das Alkoholverbot am Steuer für bestimmte Personengruppen. Neulenker, Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten dürfen bei einer Kontrolle maximal 0,09 Promille aufweisen. Verstösse können zu Fahrausweisentzug führen.

Der letzte Punkt von hoher Relevanz bezieht sich auf die Halterhaftung. Neu müssen Ordnungsbussen vom Fahrzeughalter gezahlt werden, wenn der fehlbare Lenker nicht bekannt ist. Bislang hatte der Fahrzeughalter die Möglichkeit, dies zu umgehen, indem er vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Diesem Missbrauch ist nun ein Ende gesetzt. Alle Neuerungen im Strassenverkehrsgesetz sind auf www.astra.admin.ch einsehbar.

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